Zuzug
Herzlich willkommen in Dornach!
Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen um. Wenn Sie aus einer Gemeinde zuziehen, die eUmzug anbietet, können Sie sich direkt elektronisch bei der alten Wohngemeinde ab- und bei uns anmelden: eUmzug. Drittstaatsangehörige können eUmzug nur für kantonale Umzüge nutzen.
Sollten Sie eUmzug nicht nutzen, müssen Sie sich zuerst in der alten Wohngemeinde (nur CH) abmelden und sich dann mit dem entsprechenden Anmeldeformular (nachfolgend) und den entsprechenden Unterlagen schriftlich bei uns anmelden.
Als Schweizer Bürgerin / Bürger müssen Sie folgende Unterlagen zur Anmeldung mitbringen:
- Identitätskarte/Pass
- Mietvertrag oder bei Untermiete das Einverständnis der Verwaltung oder des Eigentümers
- Nachweis Krankenversicherung (Versicherungskarte)
Mit Kindern zusätzlich:
- Familienausweis oder Geburtsurkunde/n
- Sorgerechtsentscheid bei geschiedenen / nicht verheirateten Eltern
- Einverständniserklärung Zuzug bei getrennt lebenden Eltern (Sorgerecht beider Eltern)
Ausländische Staatsangehörige, welche aus der Schweiz zuziehen, müssen folgende Unterlagen zur Anmeldung mitbringen:
- Pass/Identitätskarte
- Ausländerausweis mit Abmeldestempel oder Abmeldebestätigung
- Mietvertrag oder bei Untermiete das Einverständnis der Verwaltung oder des Eigentümers
- Nachweis Krankenversicherung (Versicherungskarte)
- Arbeitsvertrag (L+B Bewilligung) oder Studienbescheinigung
- Eheschein (falls verheiratet)
- Scheidungsurteil (falls geschieden)
- Formular „Zuzug aus einem anderen Kanton“ (nur Drittstaaten)
Mit Kindern:
- Geburtsurkunde/n Kinder
- Sorgerechtsentscheid bei geschiedenen / nicht verheirateten Eltern
- Einverständniserklärung Zuzug bei getrennt lebenden Eltern (Sorgerecht beider Eltern)
Ausländische Staatsangehörige, welche neu in die Schweiz einreisen, müssen folgende Unterlagen zur Anmeldung mitbringen:
- Pass/Identitätskarte
- Arbeitsvertrag oder Studienbescheinigung
- Aufenthaltsgesuch Nichterwerbstätige (wenn kein Arbeitsvertrag und keine Studienbestätigung)
- Mietvertrag oder bei Untermiete das Einverständnis der Verwaltung oder des Eigentümers
- Nachweis Krankenversicherung
- Nachweis finanzielle Mittel (falls ohne Arbeitsvertrag)
- Geburtsurkunde
- Eheschein (falls verheiratet)
- Scheidungsurteil (falls geschieden)
Mit Kindern:
- Geburtsurkunde/n Kinder
- Sorgerechtsentscheid bei geschiedenen / nicht verheirateten Eltern
- Einverständniserklärung Zuzug bei getrennt lebenden Eltern (Sorgerecht beider Eltern)
- Familiennachzugsgesuch
Kontakt
Zugehörige Objekte
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Zentrale Dienste | 061 706 25 00 | info@dornach.ch |